Mittelstufe

Einführung

Mit dem Begriff „Mittelstufe“ werden die Jahrgangsstufen 7-10 bezeichnet. Der Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit in der Mittelstufe besteht in der Erweiterung fachlicher Kenntnisse sowie der Vermittlung und dem Einüben methodischer Fertigkeiten.

Die Jahrgangsstufen 7 bis 10 dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler auf die Fortsetzung ihres Bildungsganges in der gymnasialen Oberstufe beziehungsweise in anderen Bildungsgängen der Sekundarstufe II vorzubereiten. Sie können auch eine erste berufliche Orientierung bieten. Neben der Fortführung des kernlehrplanbasierten Unterrichts in den Fächern der Stundentafel trägt hierzu insbesondere auch die Möglichkeit bei, einen individuellen Schwerpunkt über die Wahl eines Wahlpflichtfaches für die Jahrgangsstufe 9 und 10 zu setzen.

Während der Jahre der Mittelstufe spielen Persönlichkeitsentwicklung und die außerfamiliäre Sozialisation der Schülerinnen und Schüler eine bedeutende Rolle. Zunehmend entwickeln die Jugendlichen eigene Standpunkte und Wege, werden selbstbewusster und unabhängiger.

Die schulische Laufbahn und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenlehrerinnen und –lehrern, den Fachlehrerinnen und –lehrern sowie vom Mittelstufenoordinator/-koordinatorin pädagogisch begleitet.

Unterrichtet werden die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Sekundarstufe I gemäß gültiger Stundentafel sowie auf der Grundlage der geltenden Kernlehrpläne in den nachfolgenden Fächern und Lernbereichen:

  • Deutsch
  • Gesellschaftswissenschaften: Erdkunde, Geschichte, Politik
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik
  • Englisch
  • Als zweite Fremdsprache ab Klasse 7: Latein oder Französisch
  • Kunst und Musik
  • Religionslehre und Praktische Philosophie
  • Sport
  • Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 (gemäß Angebot der Schule, nähere Informationen s.u.).

Wahlpflichtbereich II

Der Wahlpflichtbereich II, der Angebote aus allen drei Aufgabenfeldern bietet, erweitert das Fächerangebot in der Sekundarstufe I, erlaubt eine individuelle Schwerpunktsetzung und bereitet auf die Wahlverfahren in der gymnasialen Oberstufe vor. Bei den Fächern im Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 9 und 10 handelt es sich um ein zusätzliches schriftliches, versetzungswirksames Pflichtfach.

Grundsätze:

  • Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 9 und 10 mit vier Wochenstunden unterrichtet.
  • Alle anderen Fächer und fächerübergreifende Angebote werden mit drei Wochenstunden unterrichtet.
  • Inhaltliche Doppelungen mit den Fächern des Pflichtbereichs werden vermieden.
  • Die Wahl im WP II ist für zwei Jahre verbindlich.
  • Pro Schuljahr werden vier schriftliche Leistungsnachweise (vier Kursarbeiten) von ein bis zwei Stunden Dauer geschrieben.
  • Je Schuljahr kann eine Kursarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (Facharbeit, Dokumentation, Projektarbeit) ersetzt werden.
  • Die Kurse des Differenzierungsbereiches sind wie alle anderen Fächer versetzungswirksam, gehören aber trotz schriftlicher Arbeiten zur Fächergruppe II.
  • Es wird pro angebotenem Fach nicht mehr als ein Kurs eingerichtet.

Kurse im WP II können nur eingerichtet werden, wenn sie von einer ausreichend großen Zahl von Schülerinnen und Schülern gewählt wurden. Es besteht kein Anspruch auf Realisierung einer bestimmten Fachwahl. Eine Umwahl ist nötig, wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ein bestimmtes Fach gewählt haben, die Kapazitäten übersteigt und auch die Zweitwahl nicht realisiert werden kann.

Das Angebot

Sprachlicher und künstlerischer Bereich

  • Französisch (mit der Möglichkeit, dieses Fach in der Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs fortzusetzen)
  • Spanisch (mit der Möglichkeit, dieses Fach in der Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs fortzusetzen)
  • Kunst, zur Schulung der optischen Wahrnehmungsfähigkeit; insbesondere räumliche Zusammenhänge und Proportionen sollen erfasst werden
  • Musik

Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich

Naturwissenschaftlicher Bereich

  • Biologie, Physik und Chemie, ein fächerverbindendes Angebot, bei dem naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen vertieft werden
  • Informatik, ein PC-gestütztes Unterrichtsangebot zum tieferen Verständnis grundlegender Zusammenhänge im Bereich der Informatik

Vera8 (früher: Lernstandserhebung in Klasse 8)

Lernstandserhebungen bzw. Vergleichsarbeiten/VERA sind als Diagnoseinstrument eine wichtige Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bieten den Lehrerinnen und Lehrern Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne erfüllt wurden. Die Lernstandserhebungen leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Lernstandserhebungen beziehen sich im Unterschied zu Klassenarbeiten nicht auf den unmittelbar vorher im Unterricht erarbeiteten Stoff. Mit den Lernstandserhebungen soll zurückgemeldet werden, welche Kompetenzen die Klasse bzw. der Kurs längerfristig erworben hat.

Lernstandserhebungen enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch” einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt.

Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSW; BASS 12-32 Nr. 4).

Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.

Die Ergebnisse der Schule im landesweiten Vergleich werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.

Die Lernstandserhebungen

  • bezwecken die Bestandsaufnahme der Kompetenzen
  • stoßen Entwicklungsprozesse an
  • unterstützen dabei Kompetenzen der Kinder voranzubringen und auszubauen
  • lassen Ergebnisse so deuten, dass sich daraus Perspektiven für die unterrichtliche Arbeit ergeben
  • zeigen nächste Schritte zur Unterrichtsentwicklung auf.

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