Liebe Schüler/innen, liebe Eltern,
nach dem heutigen Tage (31. Januar 2023) werden im Land NRW die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung ersatzlos entfallen, die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
- Es entfällt die Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Unsere Restbestände werden wir auf Nachfrage oder anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler ausgeben.
- Masken können in Eigenverantwortung der Familien weiterhin getragen werden. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden selbst.
- Im Krankheitsfall gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
- An allen Schulen gelten weiterhin die allgemeingültigen Hygieneregeln; die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag.
Möchten Sie den gesamten Text der Veröffentlichung des Bildungsministeriums lesen, finden sie diesen hier: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin.
Ein Anschreiben der Ministerin an die Schüler/innen befindet sich hier (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_ministerin_volljaehrige_schuelerinnen_250123.pdf), ein Anschreiben an die Eltern hier (https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_ministerin_eltern_erziehungsberechtigte_250123.pdf).
Nach fast drei Jahren Leben mit dem Corona-Virus dürfen wir uns somit auf einen weiteren Schritt in Richtung Normalisierung freuen und hoffen auch weiterhin, dass alle gesund bleiben.
Mit freundlichem Gruß,
Herr D. Ostendorf