Schutzkonzept

Das Schutzkonzept beschreibt, wie wir am Silverberg-Gymnasium unsere Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter und anderen Formen von Gewalt schützen: mit einer Risikoanalyse, klaren Ansprechpersonen, verbindlichen Kommunikations- und Interventionswegen sowie Angeboten zur Prävention.

Stand: 16.07.2026 · verbindlich durch Beschluss der Lehrerkonferenz vom 01.09.2026 und der ersten Schulkonferenz im Schuljahr 2026/27

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Einleitung

Wir pflegen am Silverberg-Gymnasium einen respektvollen Umgang aller am Schulleben beteiligten Personen (Schüler:innen, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal sowie Gäste). Dazu zählt auch der Schutz unserer Lernenden vor sexualisierter und anderen Formen von Gewalt. In dem vorliegenden Schutzkonzept sollen neben einer Risikoanalyse v.a. auch die Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen wir nachhaltig und effektiv für den Schutz der uns anvertrauten Lernenden sorgen können.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Schulleitungsteam entworfen und unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe (Schulentwicklungsgruppe) aus Lehrkräften, Elternvertretern und Schüler:innen unserer Schule erarbeitet. Eine unter den am Schulleben beteiligten durchgeführte Umfrage wurde als Grundlage für die konkretisierte Risikoanalyse an unserer Schule analysiert.

Die einzelnen Teile des Konzepts wurden während des Schuljahres 2025/26 in allen schulischen Mitwirkungsgremien vorgestellt, diskutiert und entsprechend ergänzt. Dieses Schutzkonzept wird jährlich in der Lehrkräftekonferenz besprochen und ggf. durch die Schulkonferenz aktualisiert.

Die vorliegende Fassung wird durch Beschluss der Lehrerkonferenz vom 01.09.2026 und durch den Beschluss der ersten Schulkonferenz im Schuljahr 2026/27 mit sofortiger Wirkung verbindlich.

1 Leitbild

Im Zentrum allen pädagogischen Handelns stehen die Schülerinnen und Schüler. Sie werden begleitet und unterstützt in der Freude am Wissenserwerb und bei der Entwicklung ihrer ganzheitlichen Persönlichkeit von den Lehrerinnen und Lehrern und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Schule sowie von ihren Eltern, die in die schulische Erziehung und die konzeptionelle Arbeit eingebunden werden.

Das Silverberg-Gymnasium steht für anspruchsvollen und verlässlichen Unterricht und legt Wert auf eine umfassende BILDUNG.

Den Schülerinnen und Schülern wird fundiertes fachliches Wissen mit fächerverbindenden Bezügen vermittelt. Sie werden zu Urteilsfähigkeit und Selbstständigkeit sowie Methoden- und Medienkompetenz angeleitet.

In gemeinsamer Verantwortung wird dafür Sorge getragen, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gelingt. Das gemeinsame Lernen ist geprägt von Werten wie Respekt, Offenheit und Ehrlichkeit. Neben fachlichen Kenntnissen unterstützt das Silverberg-Gymnasium über den Unterricht hinaus die Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Wir fördern Hilfsbereitschaft und soziales Engagement sowohl in der Schulgemeinschaft als auch in der Gesellschaft. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bereitschaft aufbauen, VERANTWORTUNG für sich, für die Schulgemeinschaft und die Gesellschaft zu übernehmen.

Unsere Schule versteht sich als Ort, der vielfältige Freiräume und Chancen eröffnet, die eigenen Begabungen zu entdecken, die gemeinsam gefördert und ausgebaut werden. Sie will ORIENTIERUNG bieten für die zukünftig immer komplexer werdende Lebenswelt. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, fundierte Entscheidungen für ihre eigene berufliche Zukunft zu treffen und kreative Lösungen und Antworten auf die vielfältigen Probleme der künftigen Gesellschaft zu finden.

Sie sollen durch eine an Toleranz gegenüber Anderen und dem Anderssein orientierte Wertehaltung ihren eigenen Weg finden, mit den Freiheiten der individualisierten Gesellschaft selbstbewusst und selbstverantwortlich umzugehen.1

1 Schulprogramm des Silverberg-Gymnasiums

2 Gesetzliche Grundlagen

Im Jahr 2024 ist die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nach jahrelangem Anstieg nahezu konstant geblieben. Die Zahlen bewegen sich mit 16.354 Fällen bei Kindern sowie 1.191 Fällen bei Jugendlichen dennoch weiterhin auf einem hohen Niveau und über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt.

Die erfassten Fälle in Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten sind – wie schon im Vorjahr – gestiegen. Hierbei stieg die Anzahl der Fälle um 8,5 Prozent auf 9.601. Hinweise auf Verdachtsfälle von kinder- und jugendpornografischen Inhalten nehmen weiter zu. Etwas mehr als die Hälfte dieser Meldungen (106.353 Hinweise) waren nach deutschem Recht strafrechtlich relevant.2

Die besondere Schwere der Delikte im Bereich des Kindesmissbrauchs erfordert eine erhöhte präventive Aufmerksamkeit, damit Missbrauch frühzeitig erkannt und verhindert werden kann. Neben diesen Maßnahmen sind jedoch auch Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen von großer Bedeutung.

Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule gehören zur Altersgruppe, die potentiell Opfer von sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungsformen werden kann.

Die Schule ist zur Wahrnehmung des Schutzauftrages entsprechend § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW in Verbindung mit §8a SGB VIII verpflichtet. Die Grundlage hierfür bietet die Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im REK und dem Schulamt für den REK (2011).

Die bereits 2010 beschlossenen „Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen“ bildet ebenso wie die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der 2023 von der KMK verabschiedete Leitfaden eine Arbeitsgrundlage für die Entwicklung eines auf unsere Schule angepassten Schutzkonzeptes, um unsere Schule als geschützten und sicheren Ort zu gewährleisten.

2 BKA – Bundeslagebilder Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen – Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024, vorgestellt am 25.08.2025

3 Risikoanalyse

3.1 Grundlagen und Begriffsbestimmung

Ein gemeinsames Begriffsverständnis bildet die Grundlage für wirksame Prävention und Intervention. Die nachfolgenden Definitionen orientieren sich an fachlichen Standards sowie an den Empfehlungen der KMK.

3.1.1 Grenzverletzungen

Unter dem Begriff Grenzverletzungen werden Verhaltensweisen zusammengefasst, die die körperlichen, psychischen oder Schamgrenzen anderer überschreiten, ohne bereits einen sexuellen Übergriff oder strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt darzustellen. Eine sexuelle Grenzverletzung stellt jedes sexuell geprägte Verhalten dar, das nicht erwünscht ist und als respektlos oder übergriffig empfunden wird. Grenzverletzungen werden teilweise unabsichtlich verübt, können subjektiv aber als sehr unangenehm erlebt werden. Sowohl sexuelle Gewalt als auch grenzverletzendes Verhalten findet häufig auch kontaktlos im Internet statt.

3.1.2 Sexuelle Übergriffe

Sexuelle Übergriffe sind bewusste und absichtliche Grenzverletzungen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie wiederholt stattfinden oder trotz erkennbarer Ablehnung fortgesetzt werden. Kennzeichnend sind insbesondere das Ignorieren von Gegenwehr oder Unwohlsein, das Ausnutzen von Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen, gezielte Strategien zur schrittweisen Grenzverschiebung.

Sexuelle Übergriffe können verbal, nonverbal oder körperlich erfolgen und stellen eine erhebliche Gefährdung für das Wohl, die Entwicklung und das Sicherheitsgefühl von Schüler:innen dar. Sie erfordern ein konsequentes pädagogisches und organisatorisches Handeln.

3.1.3 Sexualisierte Gewalt im engeren Sinne

Unter sexualisierter Gewalt im engeren Sinne werden strafbare Handlungen verstanden. Dazu zählen insbesondere sexuelle Nötigung, erzwungene sexuelle Handlungen, Ausnutzen einer schutzlosen Lage, Vergewaltigung.

In solchen Fällen sind unverzüglich schulische Schutz- und Meldeverfahren sowie gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einzuleiten.

3.2 Gefährdungslage im Schulkontext

Schulen sind komplexe soziale Systeme mit vielfältigen Interaktionsformen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Auch wenn sie grundsätzlich Schutzräume darstellen, können strukturelle Bedingungen Risiken begünstigen.

Zu den zentralen Risikofaktoren zählen:

  • unterschiedliche Alters- und Entwicklungsstände
  • bestehende Autoritäts- und Machtgefälle
  • intensive soziale Beziehungen und Gruppendynamiken
  • digitale Kommunikationsformen
  • außerschulische Einflüsse auf das Verhalten von Schüler:innen

Besondere Risikosituationen entstehen vor allem bei:

  • Nähe- und Betreuungssituationen
  • unbeaufsichtigten oder schwer einsehbaren Räumen
  • Einzelkontakten zwischen Erwachsenen und Schüler:innen
  • digitalen Kommunikationsräumen

3.3 Risikoanalyse nach schulischen Bereichen

3.4.1 Schulischer Bereich

Unterricht. Im Unterricht ergeben sich Risiken vor allem durch das strukturelle Autoritätsgefälle zwischen Lehrkräften und Schüler:innen, durch Einzelgespräche sowie durch Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Leistungsbewertungen. Diese Konstellationen erfordern besondere Professionalität, Transparenz im Handeln sowie klare institutionelle Regeln.

Klassenfahrten und Exkursionen. Klassenfahrten und Exkursionen sind durch veränderte Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Übernachtungssituationen, reduzierte Aufsicht und informellere Nähe können Risiken erhöhen. Gleichzeitig entstehen dort besonders intensive soziale Dynamiken, die sowohl positive Gemeinschaftserfahrungen als auch Konflikt- oder Grenzsituationen begünstigen können.

Pausen- und Freizeitbereiche. In Pausen- und Freizeitbereichen bestehen erhöhte Risiken aufgrund geringerer Aufsicht sowie dynamischer Gruppensituationen unter Schüler. Diese Risiken werden zusätzlich dadurch verstärkt, dass sich das Silverberg-Gymnasium in einem Schulzentrum befindet. Dadurch kommt es regelmäßig zu Begegnungen und Kontakten mit Schüler anderer Schulen innerhalb des gemeinsamen Geländes, in Aufenthaltsbereichen, auf Schulhöfen sowie auf Wegen zu Haltestellen oder Versorgungsangeboten.

Diese schulübergreifenden Kontakte können das Entstehen von unübersichtlichen Gruppensituationen begünstigen, in denen Aufsichtszuständigkeiten weniger klar wahrgenommen werden. Insbesondere Altersunterschiede, unbekannte soziale Strukturen sowie gruppendynamische Prozesse können dabei das Risiko für Grenzverletzungen, Belästigungen oder Konfliktsituationen erhöhen.

Aus diesem Grund kommt der sichtbaren Pausenaufsicht, klaren Zuständigkeitsregelungen im Schulzentrum sowie der Sensibilisierung der Schüler für respektvolles Verhalten gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft eine besondere Bedeutung zu.

Digitale Räume. Digitale Kommunikation ist ein zentraler Bestandteil schulischer Lebenswelt. Gleichzeitig bestehen besondere Risiken wie Cybermobbing, sexualisierte Kommentare, digitale Grenzverletzungen oder Druck zur Weitergabe persönlicher Inhalte. Die Anonymität und schnelle Verbreitung digitaler Inhalte erhöhen die Dynamik möglicher Gefährdungssituationen erheblich.

Social Media mit schulischem Bezug. Außerschulische digitale Räume wie soziale Netzwerke sind schwer kontrollierbar und können zur Verbreitung von Gerüchten, Bloßstellungen oder Drucksituationen führen. Konflikte beginnen häufig außerhalb der Schule, wirken jedoch unmittelbar in den schulischen Alltag hinein.

3.4.2 Personenkonstellationen und spezifische Risiken

Schüler:innen untereinander. Risiken entstehen insbesondere durch Altersunterschiede, Gruppendruck, Machtstrukturen innerhalb von Peergroups sowie soziale Ausgrenzungsmechanismen. Besonders relevant sind hierbei Dynamiken von Gruppenzugehörigkeit, Status und sozialem Einfluss.

Lehrkräfte und Schüler:innen. Zwischen Lehrkräften und Schüler:innen besteht ein strukturelles Machtgefälle. Dieses erfordert besondere professionelle Distanz, Transparenz im Handeln sowie klare institutionelle Regeln. Ziel ist es, Grenzverschiebungen vorzubeugen und Vertrauen durch nachvollziehbares Verhalten zu stärken. Der KMK-Leitfaden hebt hervor, dass Schutzkonzepte insbesondere dazu dienen, Machtmissbrauch vorzubeugen und professionelle Grenzen eindeutig zu definieren.3

Außerschulische Verdachtsfälle. Gefährdungen durch außerschulische Täter:innen werden häufig durch Verhaltensänderungen bei Schüler:innen sichtbar. Schulen tragen daher eine wichtige Rolle in der frühzeitigen Wahrnehmung, Dokumentation und Weiterleitung von Verdachtsmomenten sowie in der Zusammenarbeit mit externen Hilfesystemen.

3.4 Analyse der konkreten Risikobereiche an unserer Schule

Ein wirksames Schutzkonzept muss sowohl strukturelle Rahmenbedingungen als auch pädagogische Prozesse berücksichtigen und Transparenz, klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Verfahrensregeln sicherstellen. Der KMK-Leitfaden betont, dass wirksamer Schutz insbesondere durch klare Strukturen, Transparenz und verbindliche Verfahrensregeln erreicht wird.4

In Vorbereitung auf das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt bildet eine Umfrage zur Risikoanalyse das zentrale Erhebungsinstrument für den Aufbau unseres schulischen Schutzkonzepts und ist auf die Jahrgangsstufen 5 bis Q1 des Gymnasiums ausgerichtet. Die Schulentwicklungsgruppe dieser Schule hat in einem partizipativen Prozess die Handlungsfelder erarbeitet, die dem Fragebogen zugrunde liegen.

Es wurden schulspezifisch relevante Risikobereiche identifiziert und systematisch gebündelt. Die konkrete Ausgestaltung des Fragebogens – also die Formulierung der Einzelitems, die Skalenstruktur und die Einleitung – erfolgte auf Basis dieser Handlungsfelder.

Bei der Entwicklung des Fragebogens wurde besonderes Augenmerk auf eine altersgerechte, nicht-traumatisierende Sprache gelegt. Alle Aussagen sind so formuliert, dass sie für Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 5 verständlich und beantwortbar sind, ohne durch direkte Thematisierung von Gewalt belastend zu wirken. Eine vorangestellte Einleitung informiert über Anonymität, Freiwilligkeit und die Möglichkeit, Fragen zu überspringen.

Der Fragebogen5 verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Risikofaktoren und -situationen an der eigenen Schule systematisch sichtbar machen
  • Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 5 eine niedrigschwellige, anonyme Möglichkeit zur Rückmeldung zu geben
  • Eine datengestützte Grundlage für schulische Präventions- und Interventionsmaßnahmen schaffen

3 s.o.
4 KMK-Leitfaden (PDF)
5 Hinweis zur Methodik: Die Befragung ist vollständig anonym und freiwillig. Die Teilnahme beginnt mit der Angabe von Klasse und Geschlecht zur Auswertung nach Alters- und Geschlechtergruppen – ohne Möglichkeit, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen. Dies entspricht den datenschutzrechtlichen Anforderungen für anonyme schulische Befragungen in NRW.

3.4.1 Erfasste Handlungsfelder der Risikoanalyse

Der Fragebogen gliedert sich in zehn thematische Handlungsfelder, die gemeinsam das gesamte Risikospektrum einer Schule im Hinblick auf sexualisierter und anderer Gewalt abdecken. Diese Felder wurden von der Schulentwicklungsgruppe erarbeitet und bewusst festgelegt, weil sie sowohl im Schulalltag besonders exponierte Situationen als auch strukturelle Dimensionen wie Machtverhältnisse und Aufsicht abbilden. Sie bilden die inhaltliche Grundlage, auf der der Fragebogen aufgebaut wurde.

HandlungsfeldErfasste Risikodimensionen
1Allgemeines Wohlbefinden und Schulatmosphäre– Grundgefühl von Sicherheit und Zugehörigkeit
– Emotionaler Bezug zur Schule
– Ausgangsniveau für vertiefende Fragen
2Verhältnis Lehrkräfte – Schüler:innen– Wahrnehmung von Gerechtigkeit und Respekt
– Machtgefälle und Responsivität
– Sicherheit in Einzel- und Unterrichtssituationen
3Peer-Beziehungen und Klassengemeinschaft– Respektvoller Umgang unter Gleichaltrigen
– Vorhandensein vertrauensvoller Bezugspersonen
– Sicherheit auf dem Schulhof
4Räume und Schulgelände– Sicherheit in Pausenbereichen, Toiletten, Fluren
– Existenz unbeaufsichtigter Rückzugsräume
– Vorkommen sexualisierter Sprache im öffentlichen Raum
5Unterrichtssituationen– Umgang mit Grenzverletzungen im Unterricht
– Sicherheit in Einzelgesprächen
– Sprechbarkeit von Unbehagen
6Sportunterricht und Umkleide– Körperbezogene Übergriffe und Sprache
– Sicherheit in Umkleidebereichen
– Umgang mit Körperkontakt bei Hilfestellungen
– Unerlaubtes Fotografieren/Filmen
7Klassenfahrten und Ausflüge– Sicherheit in Übernachtungssituationen
– Klarheit von Regeln und Strukturen
– Aufsichtsqualität in außerschulischen Situationen
– Kontakt zu unbekannten Gruppen
8Digitale Räume und Social Media– Cybermobbing und digitale Bloßstellung
– Unerlaubtes Weiterleiten von Bild- und Videomaterial
– Verbreitung sexualisierter Inhalte
– Wissen über Hilfsangebote im digitalen Bereich
9Schulweg und Schulbus– Sicherheitsempfinden auf dem Schulweg
– Belästigungen und Beleidigungen im Bus
– Aufsichtssituation im ÖPNV
10Hilfe und Unterstützung– Kenntnis von Ansprechpersonen in der Schule
– Niedrigschwelligkeit von Hilfsangeboten
– Bereitschaft zur Kontaktaufnahme

3.4.2 Auswertungslogik und Risikobereiche

Die Antworten des Fragebogens sind so strukturiert, dass sie nach der Auswertung sechs übergeordneten Risikobereichen zugeordnet werden können, die in der Fachliteratur und in den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung (DGfPI) als besonders relevant für institutionelle Schutzkonzepte gelten:

  • Räume und räumliche Strukturen (Toiletten, Umkleiden, unbeaufsichtigte Bereiche)
  • Risikosituationen (Sportunterricht, Klassenfahrt, Einzelgespräche mit Erwachsenen)
  • Digitale Kommunikation und Medien
  • Machtgefälle zwischen Lehrkräften und Schüler:innen
  • Qualität von Aufsichtssituationen
  • Peer-Gewalt und sexualisierte Sprache unter Schüler:innen

Die Auswertung erfolgte nach Jahrgangsstufen differenziert, da Risiken je nach Altersgruppe unterschiedlich wahrgenommen werden. Offene Antwortkategorien ermöglichen es, über die standardisierten Items hinaus konkrete Situationen und Orte zu benennen.

Als besondere Bereiche mit Handlungsbedarf wurden dabei herausgearbeitet:

  • Räume und räumliche Strukturen (Toiletten, Umkleiden, Pausenhof, Treppenhaus und Flure)
  • Risikosituationen (Bushaltestellen und Busfahrt)
  • Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schüler:innen
  • Sexualisierte Sprache unter Schüler:innen, insbesondere in der digitalen Kommunikation

Der Fragebogen ist kein isoliertes Instrument, sondern bildet den Auftakt zu einem mehrstufigen Schutzkonzeptprozess. Die Risikoanalyse liefert die empirische Grundlage für weitere Schritte:

  • Entwicklung schulspezifischer Präventionsmaßnahmen
  • Überarbeitung und Anpassung bestehender Verhaltenskodizes für Lehrkräfte
  • Festlegung klarer Meldewege und Interventionsketten bei Verdachtsfällen
  • Qualifizierung des Kollegiums im Bereich Prävention und Intervention
  • Regelmäßige Wiederholung der Befragung

Die Ergebnisse der Umfrage werden durch Arbeitsgruppen näher beleuchtet und ein Handlungskonzept entwickelt, dass dann in das Schutzkonzept integriert und im kommenden Schuljahr durch eine erneute Umfrage in den festgestellten besonderen Risikobereichen evaluiert wird.6

6 Umfrage und Auswertung siehe Anhang im PDF

4 Beratungskonzepte

4.1 Beratungskonzept innerhalb der Schule

Die Beratung von Schülern und Eltern hat am Silverberg-Gymnasium seit jeher einen hohen Stellenwert. In unser Beratungssystem sind alle Lehrerinnen und Lehrer einbezogen. Als Fachlehrer beraten sie die Schüler über fachspezifische Lernmethoden und Möglichkeiten ihre Leistungen zu verbessern.

Eine besondere Bedeutung kommt den Klassen- und Stufenleitungen zu. Sie informieren die Eltern in Fragen der Klassenorganisation und beraten sie bei Leistungsproblemen der Schüler. Vor allem aber kümmern sie sich tagtäglich um die kleinen und großen Nöte ihrer Schüler.

Darüber hinaus verfügt das Silverberg-Gymnasium über Lehrer, die für besondere Beratungsaufgaben ausgebildet sind (Übersicht siehe 4.2).

4.1.1 Schulische Mitwirkung und Vertrauenslehrer:innen

Eine Institution des schulischen Mitbestimmungskonzepts sind die SV-Lehrer:innen und Vertrauenslehrer:innen, die jährlich von der Schülerschaft gewählt werden. Sie beraten die SV und sind zugleich Ansprechpartner:innen für alle Schüler:innen bei allen persönlichen Problemen. Sie vermitteln bei Bedarf zwischen Schüler:innen, Schüler:innen und Lehrer:innen und der Schulleitung.

4.1.1 Beratungslehrer bei persönlichen und schulischen Schwierigkeiten

Die ausgebildeten Beratungslehrer:innen beraten bei allen schulischen und privaten Problemlagen. Hierzu gehören u.a. die Bereiche

  • allgemeinen Lernprobleme (Schulunlust, ADHS, geringe Unterrichtsbeteiligung, Prüfungsangst),
  • Probleme in der Klassengemeinschaft oder im Umgang mit Lehrkräften (mangelnde Integration, Mobbing, Gewaltbereitschaft, Disziplinprobleme),
  • persönlichen Probleme (Essstörungen, „ritzen“, Depressionen) Erziehungsproblemen im Elternhaus (Beziehungsstörungen, Scheidungsfolgen, Pubertätskrisen),

Darüber hinaus bieten die Beratungslehrkräfte Schüler:innen, die sich im Unterricht zu wenig beteiligen, Trainingskurse zur Verbesserung der mündlichen Mitarbeit an (AG Stille Schüler:innen).

Die Beratungslehrer suchen in ausführlichen Gesprächen mit dem betroffenen Schüler nach den Ursachen des Problems, entwickeln gemeinsam mit ihm/ihr Lösungsansätze und begleiten ihn/sie bei der Umsetzung der Strategien. Sie vermitteln auch Kontakte zu öffentlichen Beratungsstellen (Schulpsychologie/Regionale Schulberatung, Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungsberatung und weitere Träger).

Die Beratungslehrer:innen sind zur Verschwiegenheit – auch gegenüber anderen Lehrer:innen und Eltern – verpflichtet. Die Beratung ist freiwillig; sie kann von dem/der betroffenen Schüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten jederzeit abgebrochen werden.

Bei Bedarf kann die Schülerin/der Schüler die Beratungslehrkraft des Vertrauens frei wählen. Jede Beratungslehrkraft hat zudem auch Schwerpunkte der Beratung. (Übersicht siehe 4.2)

4.1.2 Lerncoaching bei Lernschwierigkeiten

Das Lerncoaching ist keine klassische Nachhilfe in Problemfächern. Schüler:innen mit Problemen im Lernmanagement können mit einem Coach ihrer Wahl Schwerpunkte der gemeinsamen Gespräche bestimmen. Ziel ist es, dass Schüler:innen gemeinsam mit ihrem Coach Strategien entwickeln, Lernprobleme und -barrieren zu überwinden. Dabei reflektieren die Schüler:innen auch immer, wie und ob der Weg für sie hilfreich ist und fortgesetzt werden soll.

Bei jeder Zeugniskonferenz schlagen zudem die Klassenlehrer:innen gemeinsam mit den Fachlehrer:innen Schüler:innen vor, für die ein Lerncoaching hilfreich sein kann, aktuelle Lerndefizite auf einem nichtfachlichen Weg zu beheben.

Grundsätzlich unterliegen die Lerncoaches der Schweigepflicht: Alle besprochenen Themen und Informationen werden vertraulich behandelt, sodass auch Erziehungsberechtigte nur dann über die Inhalte in Kenntnis gesetzt werden, wenn der Coachee dies wünscht. (Übersicht siehe 4.2)

4.1.3 Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeit ist für alle schulischen und sozialen Problem zuständig, wenn außerschulische Belange betroffen sind, bei der sich Schüler:innen oder Erziehungsberechtige sich nicht an eine Lehrkraft wenden möchten. Die Schulsozialarbeit folgt dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und legt besonderen Wert auf gegenseitige Wertschätzung, Akzeptanz, Freiwilligkeit und eine positive Einstellung im Umgang miteinander. Ganz besonders helfen kann sie mit psychosozialer Beratung von Schülern und Eltern und Lehrkräften und mit individueller Einzelfallhilfe und Begleitung.

4.1.4 Beratungs- und Präventionskonzept für Sucht und Drogen

Durch spezifisch fortgebildete Sucht- und Drogenlehrkräfte verfügt das Silverberg-Gymnasium über zusätzliche Ansprechpartner:innen in diesem speziellen Problembereich. Ihre Aufgabe ist es, Schüler:innen in allen Fragen im Zusammenhang mit Drogen und Sucht persönlich zu beraten und zu unterstützen, mit suchtbezogenen Problemen umzugehen. Das gilt für Bereiche, in denen man selbst Hilfe braucht oder Hilfe für Personen aus dem näheren Umfeld sucht.

Hierbei kann es sich z.B. um den Missbrauch von Drogen wie Alkohol, Nikotin oder Cannabis handeln, aber auch um nicht stoffgebundene Süchte, wie z.B. Videospielsucht oder Essstörungen.

Auch für Eltern stehen die Beratungslehrkräfte als Ansprechpartner:in zur Verfügung. Bei ihrer Beratung arbeiten sie eng mit der Drogenhilfe Köln zusammen.

Ansprechstellen innerhalb und außerhalb der Schule siehe Übersicht unter Punkt 4.2.

4.2 Ansprechpartner für Beratung und Unterstützung im schulischen Bereich

4.2.1 Vertrauenslehrer:innen

Frau Ch. Lausberg

Vertrauenslehrerin

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Frau N. Pourrezaie

Vertrauenslehrerin

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4.2.2 Beratungsteam

Gemeinsame Adresse: beratung@silverberg-gymnasium.de

Frau A. Aldenkirchs

Jg.stufe EF bis Q2, insbesondere Beratung der Neuankömmlinge und Seiteneinsteiger

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Herr D. Ostendorf

Jg.stufe 9 und 10

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Herr M. Articus

Jg.stufe 7 und 8

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Frau S. Kuklinski

Beratung für alle Bereiche der Inklusion, Jg.stufe 5 und 6

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4.2.3 Lerncoaching

Lerncoachingteam: lerncoaching@silverberg-gymnasium.de, Telefon 0178 2101622 (bis 16.00 Uhr)

Herr S. Ratzlaff

Koordinator

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Herr Th. Zimmermann

Schwerpunkt: Trauerbegleitung

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4.2.4 Schulsozialarbeit

Frau Dretvic

Ansprechpartnerin der Rheinflanke
Telefon 0177 2408380
slavica.dretvic@rheinflanke.de

4.3 Ansprechpartner für Beratung und Unterstützung im außerschulischen Bereich

Zur Sicherstellung des Schutzauftrages, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, ist ein verlässliches und kooperatives Vorgehen im Kinderschutz zwischen der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit – verstanden als Jugendhilfe am Ort Schule – und den Bedburger Schulen angestoßen und entwickelt worden. Sie regelt zum einen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beider Institutionen sowie die Standards für ihr Zusammenwirken. Das Team Schulsozialarbeit hat einen differenzierten Verfahrensablauf und Materialien zum Einsatz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entwickelt und mit der Jugendhilfe und den Schulen abgestimmt. Diese Unterlagen geben im Schulalltag den zuständigen Personen Orientierung und Handlungssicherheit im Gefährdungseinschätzungsprozess. (Beratungsweg siehe 5.2)

4.3.1 Allgemeine Stellen für Beratung und Hilfe

StelleKontakt
Telefonseelsorge im Rhein-Erft-Kreis0800 – 111 0 111
0800 – 111 0 222
www.telefonseelsorge.de
Nummer gegen KummerJugend- und Kindertelefon: 116111
www.nummergegenkummer.de (auch per Chat und Mail)

4.3.2 Ansprechpartner:in bei Kindswohlgefährdung/ Gefahr im Verzug nach §8a SGB VIII

StelleAnsprechpersonKontakt
Jugendamt der Stadt BedburgFrau Nike Ahlvers02272 402-555
n.ahlvers@bedburg.de
Jugendamt der Stadt BedburgM. Broich (Stv. Leitung ASD)
Carsten Esser (Leitung Jugendamt)
02272 402-565 m.broich@bedburg.de
02272 402-595 c.esser@bedburg.de
Erziehungsberatungsstelle der Stadt BedburgFrau Lindner02272 402-530
familienberatung@bedburg.de
Information und Beratung zu Suchtlösungen02271 47640 oder unter bergheim@suchtloesungen.de
PolizeiNotruf 110
Dienststelle BM 02271 81-0
Außenstelle Bedburg 02272 2133
Dienststelle Hürth 02233 52-0
poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Regionale Schulberatung02271 83-14068
schulpsychologie@rhein-erft-kreis.de
Opferschutz nach StraftatenFrau Marita Dias Monteiro
Herr Reinhold Hollemann
02233 52-4813
02233 52-481
k.kriminalpraevention.opferschutz.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

4.3.2 Ansprechstellen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

StelleAngebotKontakt
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauchmo, mi und fr von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie die und do von 15:00 bis 20:00 Uhr kostenfrei und anonym erreichbar.0800 22 55 530
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Hilfetelefon BertaBeratung und telefonische Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt0800 30 50 750
PsG NRWLandesfachstelle Prävention Sexualisierte Gewaltpsg.nrw
Sag´s e.V.Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen02173-82765
www.sag-ev.de
Unabhängige Bundesbeauftragte für BetroffeneHilfeangebote für Betroffene von sexualisierter Gewaltbeauftragte-missbrauch.de
Medizinische Kinderschutzhotline0800 19 21 000
Zornröschen e.V.Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. Eickener Str. 197, 41063 MönchengladbachTelefon 0 21 61 – 20 88 86
www.zornroeschen.de/de/kontakt.html

5 Innerschulische Kommunikationswege in Konfliktsituationen

Ziel einer Vereinbarung über Wege zur Konflikt- oder Problemlösung ist es, mit Konflikten im Alltag sachlich und angemessen umzugehen. Die Einhaltung einer abgesprochenen, in Stufen festgelegten Vorgehensweise führt zur Transparenz und zielgerichteten Einbeziehung der Beteiligten im Prozess zur Problemlösung von Konflikten innerhalb der Schule.

Bei strafrechtlich relevanten Konflikten, z. B. Diebstahl, Körperverletzung usw. werden weitere Schritte notwendig.

Bei allen Konflikten und Problemfällen sollte der erste Schritt immer der sein, dass man das persönliche Gespräch mit der betreffenden Person sucht, um einen möglichen Konflikt zu lösen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, gelten die unten dargestellten abgestuften Kommunikationswege.

5.1 Kommunikationswege für Schüler:innen bzw. Eltern

Schüler:innen bzw. Eltern wenden sich an:

1Klassenlehrer:in / Jahrgangsstufenleiter:in
↓ Problem nicht gelöst
2Vertrauenslehrer:in und/oder Beratungslehrer:in
↓ Problem nicht gelöst
3Koordinator:in der Erprobungsstufe/Mittelstufe
↓ Problem nicht gelöst
4Schulleitung, ggf. externe Hilfen
↓ Problem nicht gelöst
5Schulaufsicht

Handelt es sich um Problem bei der Benotung:

  • Die Schulleitung steht zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung und zieht ggf. Fachkoordinatoren oder andere Fachlehrer/innen zu Rate.
  • Stellt die Benotung einen Verwaltungsakt dar (z.B. die Nichtversetzung) und hat die Mediation keinen Erfolg gezeigt, dann kann über die Schulleitung Beschwerde bei der Oberen Schulaufsicht, der Bezirksregierung, eingelegt werden.

Bei Konflikten mit Mitschüler:innen sucht man zunächst das persönliche Gespräch.

Bei Konflikten mit dem nichtlehrenden Personal gilt der dargestellte Kommunikationsweg bis zur Schulleitung, ggf. unter Einbeziehen des Schulträgers.

5.2 Kommunikationswege für Lehrkräfte

Konflikte mit Schüler:innen und Konflikte mit Eltern

Lehrkräfte wenden sich an:

1Klassenlehrer:in / Jahrgangsstufenleiter:in
↓ Problem nicht gelöst
2Vertrauenslehrer:in und/oder Beratungslehrer:in
↓ Problem nicht gelöst
3Koordinator:in der Erprobungsstufe/Mittelstufe
↓ Problem nicht gelöst
4Schulleitung, ggf. externe Hilfen

Konflikte mit Kolleg:innen sowie dem nichtlehrenden Personal

Lehrkräfte wenden sich an:

1Lehrerrat, ggf. unter Einbeziehen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
↓ Problem nicht gelöst
2Schulleitung, ggf. externe Hilfen

Konflikte mit der Schulleitung

Lehrkräfte wenden sich an:

1Lehrerrat, ggf. unter Einbeziehen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
↓ Problem nicht gelöst
2Weiteres Mitglied der (erweiterten) Schulleitung
↓ Problem nicht gelöst
3Personalrat
↓ Problem nicht gelöst
4Vertretung der Bezirksregierung

5.3 Kommunikationswege für nichtlehrendes Personal

Abgestufte Kommunikationswege

Bei Problemen …Vermittlung
mit Schüler:innenüber Vertrauenslehrer:innen, ansonsten durch die Schulleitung
mit Eltern und Kolleg:innendurch die Schulleitung, ggf. Hinzuziehen der Personalvertretung des Schulträgers
mit Lehrkräften und der Schulleitungdurch den Lehrerrat bzw. Personalrat des Schulträgers, eines weiteren Mitglieds der (erweiterten) Schulleitung, ggf. der Personalabteilung des Schulträgers.

6 Interventionspläne

6.1 Interventionswege in Kommunikation mit außerschulischen Partnern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung7

Zur Sicherstellung des Schutzauftrages, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, ist ein verlässliches und kooperatives Vorgehen im Kinderschutz zwischen der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit – verstanden als Jugendhilfe am Ort Schule – und den Bedburger Schulen angestoßen und entwickelt worden. Sie regelt zum einen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beider Institutionen sowie die Standards für ihr Zusammenwirken. Das Team Schulsozialarbeit hat einen differenzierten Verfahrensablauf und Materialien zum Einsatz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entwickelt und mit der Jugendhilfe und den Schulen abgestimmt. Diese Unterlagen geben im Schulalltag den zuständigen Personen Orientierung und Handlungssicherheit im Gefährdungseinschätzungsprozess.

Ablaufdiagramm: Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (KWG)

Sie nehmen bei einem:r Schüler:in (gewichtige) Anhaltspunkte/Hinweise für sich wahr, dass das Wohl des Kindes gefährdet sein könnte. Gehen Sie nun wie folgt vor:
↓
1. Füllen Sie den Einschätzungsbogen für Bedburger Schulen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aus. (Anlage 2)
↓
2. Nach dem Ausfüllen des Bogens kommen Sie für sich zu der Einschätzung, dass …
2a … sich der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bestätigt. Weiter mit 3.
2b … sich der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung NICHT bestätigt.
3. Ziehen Sie eine weitere Fachkraft zu Ihren Beobachtungen (OGS, Schule, SchuSo) hinzu. Dokumentieren Sie Ihre gemeinsamen Beobachtungen im Einschätzungsbogen siehe Anlage 2.
3a Sie kommen zur gemeinsamen Einschätzung, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Weiter mit 4.
3b Sie kommen zur gemeinsamen Einschätzung, dass KEINE gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
4. Nehmen Sie eine Beratung nach §8b durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) in Anspruch.
4a Die Beratung bestätigt, dass gewichtige Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Es wird gemeinsam beraten, ob und wie mit Kind, dem:der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten die Situation erörtert und die Gefährdung abgewendet werden kann.
4b Sie werden dahingehend beraten, dass KEIN Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Mittels anderer Maßnahmen können Sie dazu verhelfen, dass dem Kind/dem:der Jugendliche:n/der Familie in seiner Situation geholfen wird. (bspw. Aufsuchen von Beratungsangeboten, Anbindung an Vereine etc.)
5a Sie kommen zum Ergebnis, dass in Zusammenarbeit mit den Eltern z.B. durch das Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen die Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann.
5b Sie kommen zum Ergebnis, dass durch Ihre Arbeit mit den Eltern die Kindeswohlgefährdung NICHT abgewendet werden kann. Weiter mit 6.
6. Meldung der KWG an den ASD. (Mit allen bisherigen Dokumentationsunterlagen)
Bei 2b und 3b: Für den Fall, dass Sie bei KEINER KWG landen, dennoch ein anhaltendes „komisches“ Gefühl haben, seien Sie weiterhin wachsam, behalten Sie das Kind/ die:den Jugendliche:n gut im Blick und führen Sie die Dokumentation stetig fort.

Stand: 10.05.2023

7 Handreichung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung an Bedburger Schulen, 2023

6.2 Interventionswege bei Gewaltkonfliktsituationen8

StufeGefährdungslagemögliche VerantwortungHandlungshilfen
0normale bis kontroverse GesprächssituationSchulsozialarbeit
Beratungslehrer
Schülervertreter
Elternvertreter
siehe Handlungsempfehlung „Wege zur Konflikt- oder Problemlösung“
1verbal aggressiv, unangepasstes Sozialverhalten
Sachbeschädigung
Cybermobbing
Suizidäußerungen
Tod von Schulangehörigen
Suchtmittelkonsum
Vermissen eines Schülers/einer Schülerin
Schulleitung
Lehrerrat
Schüler*in bzw. Lehrer*in des Vertrauens
Hausverwaltung
Polizei
Regionale Schulberatung
Drogenberatung
Schulsozialarbeit
Platzverweis/Hausverbot aussprechen
Strafanzeige nach Einzelfallentscheidung
ggfs. Hilfe hinzuziehen
Selbstbehauptung, Deeskalation, Körpersprache
2Handgreiflichkeiten
Körperliche Gewalt
Bedrohung/Nötigung
Durchsetzung eines Platzverweises
Amokdrohung
Suizidversuch
Gewalt in der Familie
Gewaltdarstellung auf Datenträgern
Handel mit Suchtmitteln
Waffenbesitz
Extremismus/Verfassungsfeindliche Äußerungen
Ordnungsamt bzw. Polizei
Schulleitung
Sicherheitsbeauftragter
Jugendamt
Regionale Schulberatung
Schulsozialarbeit
Bezirksregierung
Platzverweis/Hausverbot durchsetzen
Eigensicherung beachten, Fluchtwege nutzen
Strafanzeige erfolgt grundsätzlich
ggf. festhalten bis zum Eintreffen der Polizei
evtl. medizinische und psychologische „Erste Hilfe“ / Unfallanzeige
Beschäftigte lageangepasst informieren
3Einsatz von Waffen oder Werkzeugen
Bombendrohung, Amoklauf Geiselnahme
Überfall
Brandfall
Polizei / Feuerwehr
Schulleitung
Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragter
Bezirksregierung
sofort Polizei „110“ bzw. Feuerwehr „112“
Eigensicherung beachten!
medizinische und psychologische Notfallversorgung
grundsätzlich Unfallanzeige

8 erstellt nach: Notfallordner NRW zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention, S. 213, Abb. 21

6.3 Interventionspläne bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Die Handlungsabläufe im Falle einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung bzw. im Umgang mit dem Verdachtsfall von sexueller Gewalt (in der Schule oder im Elternhaus) richten sich nach den Vorgaben des „Notfallordners NRW zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention“ des Ministeriums für Schule und Bildung.9

Die Vermutung bzw. Kenntnis von sexualisierter Gewalt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Als Schule sind wir in der Verantwortung, jeder Vermutung, Mitteilung oder Kenntnis mit Diskretion und Sorgfalt nachzugehen.

Beim Verdacht auf sexuelle Übergriffe steht das Wohl des Opfers an erster Stelle. Alle Maßnahmen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und der Schulaufsicht haben sich vorrangig an diesem Ziel zu orientieren. Die Einhaltung von Rechtsnormen und die Strafverfolgung sind aus schulischer Sicht nicht Selbstzweck der Interventionen, sie dienen vielmehr der Fürsorge und dem Schutz der Betroffenen.10

Allgemein gelten bei allen Verdachtsmomenten – ob sie von Schüler:innen ausgehen oder durch Lehrkräfte, Eltern oder das nichtlehrende Personal – folgende Verhaltensregeln:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson der Schule, um Beobachtungen auszutauschen, vermeiden Sie Gerede.
  • Notieren Sie, was Ihnen aufgefallen ist und was die Schüler:innen gesagt haben. Halten Sie auch fest, in welchem Zusammenhang die Äußerung gefallen ist, ob sie spontan war oder durch bestimmte Themen oder Ereignisse ausgelöst wurde.
  • Halten Sie Kontakt zu der Schülerin/dem Schüler, versprechen Sie nicht, dass Sie alles für sich behalten werden.
  • Stellen Sie in keinem Fall die verdächtige Person zur Rede.
  • Informieren Sie die nächste koordinative Ebene, i.d.R. die Schulleitung. Sie entscheidet über die nächsten konkreten Schritte.

9 Notfallordner NRW zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention, S. 213, Abb. 21
10 Hessisches Kultusministerium, Hrsg. Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext. 3. überarbeitete Auflage, 2017, S. 11

Die Interventionspläne regeln das Vorgehen beim Verdacht einer sexualisierten Grenzüberschreitung gegenüber einem Schüler/einer Schülerin

  • durch eine Person außerhalb der Schule oder
  • durch Mitschülerinnen oder Mitschüler oder
  • durch Erwachsene in der Schule.
Wird ein Grenzverhalten beobachtet: sofortiges Unterbinden und Klären der Situation, anschließend wie unten.
Übergriffe im schulischen Bereich durch Lehrkräfte und sonstiges Personal
Übergriffe im außerschulischen und häuslichen Bereich
Übergriffe auf Beschäftigte der Schule
Übergriffe von Schüler:innen untereinander
Schülerin oder Schüler vertraut sich einer Lehr-/Fachkraft an bzw. Lehr-/Fachkraft vermutet selbst einen Übergriff
Ansprechstelle/Beschwerdestruktur
Lehr-/Fachkraft informiert umgehend die Schulleitung
↓
Die Schulleitung
  • trägt Sorge für Schutz und Sicherheit aller Beteiligten
  • veranlasst im akuten Notfall ärztliche Versorgung sowie Einschaltung der Polizei
  • führt Gespräch mit Schülerin oder Schüler und Erziehungsberechtigten
  • führt Gespräch mit beschuldigter Lehrkraft
  • berät sich ggf. mit Stellvertretung, insoweit erfahrener Fachkraft und/oder Schulpsychologie
  • dokumentiert Umstände des Tatgeschehens sowie Gespräche mit den Beteiligten

Bei gravierenden Vorwürfen und tatsächlichen Anhaltspunkten für einen sexuellen Missbrauch (ADO § 29, Abs. 3) meldet die Schulleitung den Fall direkt an die Schulaufsicht und führt die Gespräche mit der beschuldigten Lehrkraft nicht selbst. Entsprechend ist bei weiterem an der Schule tätigen Personal an den Schulträger bzw. den jeweiligen Anstellungsträger zu melden.

↓
Bei zweifelsfreiem Ausräumen des Verdachts
Rehabilitation der beschuldigten Lehr- oder Fachkraft
Bei Hinweisen auf Grenzverletzung
schulinterne Klärung unter Einbezug aller Beteiligten
Bei Hinweisen auf Übergriff
sofortige Information der Schulaufsicht, ggf. Schul- bzw. Anstellungsträger
Ggf. Anzeige
Bei Hinweisen auf Straftat
sofortige Information der Schulaufsicht, ggf. Schul- bzw. Anstellungsträger
Anzeige

7 Prävention

Prävention bedeutet Vorbeugung, und das bedeutet, ein Klima zu schaffen, das dazu dient, Übergriffe zu verhindern bzw. deren Aufklärung zu ermöglichen. Dazu gehört z.B., dass Betroffene keine Nachteile befürchten müssen, wenn sie sich äußern. Daher ist es wichtig, Gesprächen über dieses Thema in Unterrichtssituationen, in den Klassenrats-Stunden und bei außerunterrichtlichen Aktivitäten einen Raum zu eröffnen. Gerade durch Gespräche und Diskussionen wird deutlich, wie unterschiedlich die Wahrnehmungen in Bezug auf als normal oder grenzüberschreitend empfundenes Verhalten sein können.

7.1 Angebote zur Prävention

Neben unterrichtlichen Inhalten, die in den verschiedenen Fächern zum Schulinternen Curriculum gehören, bieten wir in den verschiedenen Jahrgangsstufen altersgerechte Präventionsmaßnahmen an, die z.T. auch von externen Trägern durchgeführt werden.

ZielgruppeThemaUmsetzung
Klasse 5/6Umgang mit Handy und Social MediaKlassenlehrer:innen
Thema im Politik- und Religionsunterricht
Sensibilisieren für den eigenen KörperBiologie: Sexualkunde
Peer to peerTutoren
Klasse 7/8Sensibilisierung für Cyber MobbingUnterricht
Fake News Workshop
SuchtpräventionGrasparcour
GewaltpräventionCoolnesstraining
Klasse 9/10Gefahren durch sog. ChallengesWorkshops
Sensibilisierung für Cyber MobbingOnline Workshop
Jg.stufe EF–Q1Crash Kurs der Polizei
Alle JahrgangsstufenAntidiskriminierungstag (Koordination: Frau K. Lay, Frau N. Pourrezaie-Kaligh)Workshops mit unterschiedlichen Materialien durchgeführt von Klassenlehrer:innen
LehrkräfteFortbildungsangebote
ElternInformationsabende für Eltern z.B. zur Sicherheit in Internet und sozialen Netzwerken.

7.2 Verhaltensregeln

Unsere pädagogische Arbeit mit Schüler:innen gründet auf gegenseitigem Vertrauen und Nähe. Damit diese Nähe aber nicht zum Nährboden für sexuelle Gewalt wird, müssen für den Schulalltag Regeln für den Umgang miteinander festgelegt werden. Dabei sind Lehrer:innen und Schüler:innen sowie das nichtlehrende Personal dafür verantwortlich, das Verhältnis von Nähe und Distanz angemessen umzusetzen.

Diskriminierendes, gewalttätiges und grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in allen Ausprägungsformen (Worten und Taten) wird nicht toleriert. Die Lehrkräfte wirken aktiv darauf ein, dass es umgehend gestoppt wird.

7.2.1 Klassenregeln und Aufsichten in Risikobereichen

Die in Klassenregeln und Hausordnung vereinbarten Verhaltensregeln legen einen respektvollen Umgang mit allen am schulischen Prozess beteiligten Personen fest. Oberste Leitlinien sind dabei Achtung der Menschenwürde, Toleranz und Respekt.

Von Bedeutung sind hierbei insbesondere auch das Verhalten hinsichtlich der in 3.2 als unsichere Räume und Situationen herausgearbeiteten Problembereiche.

In den Pausen, insbesondere in den Toiletten, auf den Fluren und im Treppenhaus, an den Bushaltestellen

Die Lehrkräfte erfüllen ihre Aufsichtspflichten konsequent. Sie treten mit Schülerinnen und Schülern, die sich unbefugt an bestimmten Orten aufhalten, in den Dialog und sensibilisieren sie für ein gewaltfreies und respektvolles Miteinander. Die Privatsphäre der Schüler:innen wird dabei geachtet. Ausnahme ist dabei ein Handlungsbedarf in Notfällen.

In den Umkleiden der Sportstätten

Die Geschlechtertrennung beim Umkleiden vor und nach dem Sportunterricht wird in den Turnhallen strikt eingehalten. Die Sportlehrer:innen achten darauf, dass die Schüler:innen den gegengeschlechtlichen Umkleidebereich nicht betreten und dass Türen geschlossen gehalten werden. Für den Schwimmunterricht gelten dieselben Regeln, in Abhängigkeit der räumlichen Gegebenheiten.

Die Sportlehrkräfte respektieren die Privatsphäre der Umkleiden und betreten diese nur nach vorheriger Ankündigung und Anklopfen nach Zusage der Schüler:innen oder bei dringendem Handlungsbedarf in Notfällen.

Auf Klassenfahrt

Ausflüge und Klassenfahrten werden nach Möglichkeit von zwei getrenntgeschlechtlichen Begleitpersonen betreut. Finden im Rahmen von Ausflügen, Klassenfahrten oder anderen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen Übernachtungen statt, werden die Zimmer getrennt geschlechtlich aufgeteilt und die Lehrkräfte übernachten in davon separierten Zimmern.

Abendliche Zimmerrundgänge zu Beginn der Nachtruhe werden möglichst von beiden Begleitpersonen begangen. Das Betreten eines Zimmers wird stets angekündigt. Vor dem Eintritt wird geklopft, um die Privatsphäre der Schüler:innen zu schützen.

7.2.2 Umgang mit Beschuldigungen

Wir gehen ausnahmslos jedem Verdacht auf sexualisierte Gewalt nach. Wenn sich der Verdacht jedoch nicht bestätigt, ist die Rehabilitation von enormer Wichtigkeit. Sollte der Verdacht zuvor öffentlich gemacht worden sein, muss die in Verdacht geratene Person auch öffentlich entlastet werden, damit ihr Ruf nicht dauerhaft geschädigt ist. Dies geschieht immer in Abstimmung mit der Person selbst.

Die Schulleitung informiert das Kollegium, die Elternvertretung, sowie die SV (ggf. auch die Klasse der beteiligten Schülerin bzw. des beteiligten Schülers) unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen über das Vorgehen und den ausgeräumten Verdacht. Dabei dürfen keine Details des Verfahrens weitergegeben und vor allem keine Namen genannt werden. Auch die Dokumentation wird beendet, sobald der Verdacht zweifelsfrei beseitigt werden konnte. Angefertigte Unterlagen werden in diesem Fall weder in der Personalakte noch in der Neben- oder Zweitakte aufgeführt, sondern vernichtet.

8 Implementation und Evaluation

Das Schutzkonzept wird jährlich auf seine Gültigkeit hin überprüft. Zuständig hierfür ist die Schulleitung in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Eltern, der Schüler und der Lehrer.

Das Schutzkonzept wird in den Schuljahresauftaktkonferenzen der Gremien (Lehrerkonferenz, SV, Schulpflegschaftssitzung, Schulkonferenz) in einem Tagesordnungspunkt thematisiert und ein Austausch über Erfahrungen mit dem Konzept ermöglicht. Bei Bedarf wird das Schutzkonzept angepasst und darüber eine Beschlussfassung in der Schulkonferenz durch die Schulleitung angebahnt. Bei Bedarf und nach Beschlussfassung durch die Schulkonferenz, wird die Risikoanalyse wiederholt.

Verhaltensregeln werden im Austausch mit Schülervertreter:innen, Elternvertreter:innen, der SV und Lehrkräften geschärft.

Quellen und Links

  • Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend der Stadt Bedburg (Hrsg.): Handreichung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung an Bedburger Schulen, Stand 10.05.2023
  • Unfallkasse NRW (Hrsg. mit Ministerium für Schule und Bildung NRW): Notfallordner NRW zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention
  • Hessisches Kultusministerium, Hrsg. Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im schulischen Kontext. 3. überarbeitete Auflage, 2017
  • BKA – Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024
  • KMK: Leitfaden zum Schutz vor sexueller Gewalt in Schulen (16.03.2023, PDF)

Stand: 16.07.2026 · Schutzkonzept als PDF

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