Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat mit dem Runderlass „Teilnahme am Sportunterricht“ vom 17. Juli 2026 die bisherigen Regelungen überarbeitet. Insbesondere wurden die Vorgaben zur Entschuldigung und zur Vorlage ärztlicher Atteste angepasst.
Was gilt, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen kann?
- Bei einer Einschränkung von bis zu zwei Wochen reicht grundsätzlich eine begründete schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten aus. Die zuständige Sportlehrkraft entscheidet über Art und Umfang der eingeschränkten Teilnahme.
- Dauert die Einschränkung länger als zwei Wochen, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Auch eine ärztliche Bescheinigung ist ausreichend, sofern sie die gesundheitliche Einschränkung der Teilnahme am Sportunterricht und deren voraussichtliche Dauer bestätigt. Eine reine Bestätigung des Arztbesuchs genügt nicht. Bis zu einer Dauer von sechs Wochen entscheidet weiterhin die Sportlehrkraft.
- Bei Einschränkungen von mehr als sechs Wochen muss ein qualifiziertes ärztliches Attest vorgelegt werden. Über die eingeschränkte Teilnahme entscheidet in diesem Fall die Schulleitung. Das entsprechende Formular finden Sie unten im PDF auf Seite 2.
- Auch bei wiederholten gesundheitlichen Einschränkungen kann die Sportlehrkraft ein ärztliches Attest verlangen, selbst wenn diese jeweils nur wenige Sportstunden betreffen.
Bitte informieren Sie die zuständige Sportlehrkraft frühzeitig und schriftlich über gesundheitliche Einschränkungen und reichen Sie gegebenenfalls erforderliche Atteste ein.
Elterninformation und Attest-Formular (PDF) →
Den vollständigen Runderlass finden Sie hier: https://bass.schule.nrw/181.htm
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Fachschaft Sport des Silverberg-Gymnasiums








