Das Latinum ist ein bundesweiter Standard. An vielen Hochschulen und für zahlreiche Studienfächer (insb. Geisteswissenschaften), vor allem in süddt. Bundesländern, ist das Latinum Zugangsvoraussetzung. Es gelingt lebenslang.
1. Das Latinum wird im Bildungsgang G9 erworben
- nach aufsteigendem Unterricht bzw. Wahlpflichtunterricht entsprechend den KLP SI und SII.
- bei Belegung von Latein ab Klasse 7, wenn am Ende der EF mindestens ausreichende Leistungen (bzw. 5 Punkte) nachgewiesen werden.
2. Das Kleine Latinum wird im Bildungsgang G9 erworben
- nach aufsteigendem Unterricht bzw. Wahlpflichtunterricht entsprechend den KLP SI.
- bei Belegung von Latein ab Klasse 7, wenn am Ende des Schuljahres, das der Vergabe des LATINUMS vorausgeht, mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden.
3. geplanter Auslandaufenthalt
Die Anwartschaft auf das Latinum kann gemäß der in der geltenden Rechtsgrundlage BASS 13-32 Nr. 3.1/3.2., Anlage 15, genannten Bedingungen erworben werden. Hier ist im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten unter 1.3 vom „Abschlusshalbjahr der Einführungsphase“ (Jahrgang 11) die Rede. Darunter ist zu verstehen: Teilnahme an zwei schriftlichen Leistungsüberprüfungen (zwei Klausuren, je Quartal eine) und die Erteilung von zwei Noten (für jedes Quartal eine) in der sonstigen Mitarbeit im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase (Klasse 11). Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird bei mindestens ausreichenden Leistungen die Anwartschaft auf das Latinum mit dem Zeugnis zuerkannt. Ansonsten muss die Schülerin oder der Schüler an der zentralem Klausur teilnehmen – entweder vor oder nach dem Auslandsaufenthalt. Die Schulleitung, die Fachschaft Latein bzw. der/die Fachlehrer/in ist hier der erste und wichtigste Ansprechpartner. Bitte setzen Sie sich daher bei geplantem Auslandsaufenthalt mit der Schule in Verbindung.
4. Bescheinigungen:
- Das Latinum und das Kleine Latinum werden zum Zeitpunkt des Erwerbs zuerkannt und auf dem Abgangs- oder Abschlusszeugnis bescheinigt.
- Das Latinum und das Kleine Latinum werden ohne Ausweis einer Note bescheinigt.
