Grundsatz:
Höflichkeit und Respekt sind die Grundlagen des harmonischen Zusammenlebens in unserer Schule. Deshalb unterstützen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer gegenseitig und nehmen aufeinander Rücksicht.
Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände:
- a) Morgens halten sich die Schüler[1] bis zum ersten Gong in der Eingangs-, der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf. Flure und Klassenräume dürfen erst nach 7:45 Uhr betreten werden.
b) Zwischen ihrer ersten und ihrer letzten Unterrichtsstunde dürfen die Schüler der Klassen 5 – 9 das Schulgelände des Gymnasiums nicht ohne Erlaubnis eines Lehrers verlassen.
c) Nach ihrer letzten Unterrichtsstunde halten sich die Schüler nicht mehr auf dem Schulgelände auf. Schüler, die auf den Bus warten müssen oder aus anderen Gründen noch nicht nach Hause gehen können, melden sich im Sekretariat oder Lehrerzimmer. - Abstellplätze für Fahrräder befinden sich vor dem Karlstraßengebäude. Schüler parken ihre motorisierten Zweiräder und Autos nicht auf dem Schulgelände, sondern auf den öffentlichen Parkplätzen an der Eichendorffstraße.
- Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sie sind grundsätzlich nicht versichert. Die Sportlehrer bieten ggf. Sammelbehälter zur Aufbewahrung von Uhren, Schmuck, Handys usw. während des Sportunterrichts an. Die Schule übernimmt aber keine Haftung für diese Gegenstände.
- Mäntel und Jacken sollten an der Garderobe aufgehängt werden. Nur dann sind sie versichert. Lasst nichts in den Taschen!
- Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Fundsachen aus den Sportstätten nimmt der Sportlehrer entgegen.
Gesundheit und Sicherheit
- Der Genuss von Drogen, Alkohol, Zigaretten, und Schischas, auch von E-Zigaretten und E-Schischas, ist auf dem Schulgelände untersagt.
- Das Mitbringen von Gegenständen, durch die andere Personen gefährdet werden könnten, ist strikt verboten.
- Zum Schutz der Fußgänger müssen auf dem Schulgelände alle – auch die Fahrradfahrer – im Schritttempo fahren.
- An der Haltestelle der Schulbusse ist das Unfallrisiko besonders hoch. Die Schülerinnen und Schüler bleiben deshalb hinter den Barrieren, bis der Bus zum Stehen gekommen ist, und steigen ohne zu drängeln ein und aus. Nehmt Rücksicht auf die jüngeren Schüler!
Vermeidung von Unterrichtsstörungen
- Das Toben und Lärmen auf den Fluren ist untersagt, weil dadurch Lehrer und Schüler im Unterricht und insbesondere bei Klassenarbeiten gestört werden. Um solche Störungen zu vermeiden, halten sich die Schüler in den 5-Minuten-Pausen im Klassenraum/Kursraum auf.
- Oberstufenschüler halten sich in ihrer unterrichtsfreien Zeit nicht vor Klassenräumen auf, in denen unterrichtet wird.
Pausenordnung
- Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler der Klassen 5 – Q2 zügig in den äußeren Pausenbereich: Schulhof (Hof zwischen B- und C-Trakt) und Mensa-Vorplatz. Zum Mensa-Vorplatz gehören der Bereich vor dem Mensagebäude, vor dem Amphitheater und die Stufen des Amphitheaters. Der Platz vor der Dreifachhalle sowie die Schulhöfe von Haupt- und Realschule dürfen nicht betreten werden. Das pädagogische Zentrum dient den Schüler/innen als Durchgang zu den Außenbereichen sowie den Toiletten und dem Lehrerzimmer/Oberstufenbüro. Während der Pausenverkaufszeit der Q2 ist es allen Schüler/innen erlaubt bei Interesse dieses Angebot wahrzunehmen.
- Bei Regenwetter dürfen sich die Schüler auch im inneren Pausenbereich: Eingangshalle und Pausenhalle (vor den Schülertoiletten) aufhalten.
- Die Mittagspause verbringen die Schüler der Klassen 5 – 9 in der Mensa, im inneren und äußeren Pausenbereich sowie im Erdgeschoss des C-Traktes. Andere Flure und Trakte dürfen erst wieder um 14:10 Uhr betreten werden.
- Ballspielen ist nur auf dem Schulhof und nur mit weichen Bällen gestattet. Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.
Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Kommunikations- und Medienwiedergabegeräten
- Auf dem Schulgelände ist der Gebrauch von elektronischen Kommunikationsmitteln und Medienwiedergabegeräten grundsätzlich untersagt. Die Geräte müssen in ausgeschaltetem Zustand mitgeführt werden. Auf dem Schulgelände des Gymnasiums (Schulhof, Oberstufengelände sowie in den Räumen der Oberstufe) dürfen die Geräte a) von Oberstufenschülern in Freistunden und b) von Schülern mit Nachmittagsunterricht in der Mittagspause benutzt werden. Darüber hinaus ist eine Benutzung nur ausnahmsweise und nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch einen Lehrer zulässig.
- Im Unterricht können elektronische Kommunikations- und Medienwiedergabegeräte auf Anordnung oder mit Zustimmung eines Lehrers eingesetzt werden.
- Das Aufnehmen von Fotos und Videosequenzen auf dem Schulgelände ist ausdrücklich untersagt, sofern es nicht im Rahmen des Unterrichts erfolgt und durch einen Lehrer angeordnet wird.
- Das Mitführen, die Vorführung und die Verbreitung von Fotos und Videosequenzen mit diffamierendem, gewaltverherrlichendem, pornografischem oder politisch extremem Inhalt sind nicht gestattet, werden der Polizei gemeldet und können strafrechtlich verfolgt werden.
Ordnung und Sauberkeit
- Damit in den Unterrichtsräumen, Fluren, Toiletten und Außenanlagen keine Abfälle herumliegen, entsorgt jeder seinen Müll in den dafür vorgesehenen Behältern. Jeder Schüler ist angehalten, herumliegendes Papier o. Ä. aufzuheben, auch wenn er es nicht verloren/weggeworfen hat.
- Getränke dürfen nur in fest verschließbaren Behältern im Schulgebäude mitgeführt werden.
- Alle Räume und Flure müssen ordentlich hinterlassen werden. Nach der letzten Unterrichtsstunde: Stühle hochstellen, Tafel putzen, Fenster schließen, Müll aufsammeln und Raum kehren.
- Wer Schuleinrichtungen (z. B. Mobiliar, Türen) oder Lehrmittel (z.B. entliehene Bücher) beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.
Sonstiges
- Den Anweisungen aller Lehrer des Schulzentrums (also auch der Lehrer von Haupt- und Realschule) ist unbedingt Folge zu leisten. Wer sich weigert, gegenüber einem Lehrer seinen Namen und seine Klasse zu nennen, muss mit harten Konsequenzen rechnen.
- Der Verkauf von Speisen auf dem Schulgrundstück erfolgt ausschließlich durch den Mensabetreiber. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Schulleiters. Es ist den Schülern nicht gestattet, Speisen durch externe Betriebe anliefern zu lassen. Auch die Anlieferung von Speisen durch Eltern ist lt. Beschluss der Schulkonferenz untersagt.
- Wenn fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde kein Lehrer erschienen ist, so meldet dies der/die Klassen-/Kurssprecher/in bei der Vertretungsplanung (D04 oder D05). Bei deren Abwesenheit wendet er/sie sich an das Sekretariat oder informiert einen Lehrer im Lehrerzimmer.
- Schulfremde Informationen, Werbung, Plakate dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters ausgelegt, ausgehängt oder verteilt werden.
Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regeln verstoßen, werden zu besonderen Diensten herangezogen. Bei schweren Verstößen können zusätzlich disziplinarische Maßnahmen verhängt werden.
[1] Die Bezeichnung „Schüler“ wird im Folgenden der besseren Lesbarkeit halber als Synonym für „Schülerinnen und Schüler“ verwendet. Gleiches gilt für die Bezeichnung „Lehrer“.