Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften und deren Vertretern zusammen. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte für die Dauer eines Schuljahres:

  • die/den Schulpflegschaftsvorsitzende(n) und bis zu drei stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende
  • sechs Eltern-Vertreter in der Schulkonferenz (6 Eltern / 6 Schüler / 6 Lehrer) und
  • Elternvertreter für die Fachkonferenzen und Teilkonferenzen (z.B. Disziplinarkonferenz).

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft ist das ideale Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft im Schuljahr 2024/25, v.l.n.r: Raoul Juchem, Simone Heibach, Ralph Erdenberger (Vors.), Wolfgang Ksoll

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