für die Sekundarstufe I
Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren oder absehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird.
Zur Vereinheitlichung des Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahrens wurde am Silverberg-Gymnasium folgende Vorgehensweise beschlossen:
- Entschuldigung bei unvorhersehbaren Fehlzeiten (z.B. wegen Krankheit)
- Bei unvorhersehbaren Fehlzeiten (z.B. wegen Krankheit) ist die Schule über das Sekretariat (Tel. 02272-2320) oder die SchulAPP bis 7:45 Uhr am ersten Fehltag zu informieren.
- Spätestens am 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, die bei der Klassenleitung oder im Sekretariat abgegeben werden kann.
- Am ersten Tag, an dem die Schülerin/der Schüler (nach Genesung) wieder am Unterricht teilnimmt, reicht sie/er bei der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung ein. Diese muss Angaben über den Zeitraum der versäumten Unterrichtsstunden enthalten.
- Liegt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teilnimmt, keine Entschuldigung vor, werden die versäumten Stunden als nicht entschuldigt gewertet. In begründeten Ausnahmefällen kann von der Schule ein ärztliches Attest angefordert werden.
- Bei akuten Erkrankungen während der Unterrichtszeit muss die Schülerin/der Schüler sich bei der unterrichtenden Lehrkraft abmelden, die dies im Klassenbuch vermerkt. Anschließend ruft das Sekretariat eine hinterlegte Nummer (z.B. der Eltern) an. Sollte niemand erreichbar sein, so muss die Schülerin/der Schüler im Sanitätsraum bis zum Unterrichtsende warten. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Entschuldigung zwingend notwendig.
- Beurlaubung bei absehbaren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches)
Beurlaubungen ab einem Schultag sind im Voraus zu genehmigen. Eine Beurlaubung kann in Betracht kommen: bei religiösen und familiären Festen, politischen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
- Beurlaubungen bis zu zwei Schultagen sind mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenleitung in schriftlicher Form zu beantragen.
- Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind bei der Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens zehn Schultagen im Voraus schriftlich über die Klassenleitung einzureichen, die hierzu eine Stellungnahme an die Schulleitung abgibt.
- Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler grundsätzlich nicht beurlaubt werden. Ausnahmen können nur dann genehmigt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. (d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354)) Bei Nichteinhalten der aufgeführten Regeln können die versäumten Stunden nicht entschuldigt werden und werden entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.
für die Sekundarstufe II
Wer fehlt, muss die Schule am ersten Tag seiner Abwesenheit entweder telefonisch über das Sekretariat oder via SchulApp über die Absenz informieren.
Die Entschuldigungen sind unmittelbar am Tag der Rückkehr zur Schule den Jahrgangsstufenleiterinnen/leitern vorzulegen. Für jedes Unterrichtsversäumnis muss ein Laufzettel ausgefüllt werden, auch wenn es sich um nur eine einzige Fehlstunde handelt. Auf einem separaten formlosen Entschuldigungsschreiben wird die Entschuldigung unter Angabe des Abwesenheitsgrundes formuliert.
Beurlaubungen müssen im Voraus schriftlich beantragt werden. Bei mehr als 2 Tagen und unmittelbar vor oder nach Ferien muss der Antrag an die Schulleitung gerichtet werden. Die Jahrgangsstufenleiterinnen/leitern nehmen den Antrag entgegen und leiten ihn zur Genehmigung weiter.
Fahrprüfungen sollen außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Wenn die Fahrschule sich außerstande sieht, euch einen entsprechenden Termin anzubieten, lasst ihr euch das bitte schriftlich bestätigen. Wer wegen einer Fahrprüfung eine Klausur versäumt, hat keinen Anspruch auf einen Nachschreibetermin.
Wer die Schule aus gesundheitlichen Gründen während der Unterrichtszeit verlassen will, meldet sich beim Fachlehrer/in oder der Jahrgangsstufenleitung ab.
Das Versäumnis einer Klausur ist ebenso geregelt, wie ein Unterrichtsversäumnis.
Wer unentschuldigt fehlt, muss die versäumten Stunden nacharbeiten. Darüber hinaus könnnen die Jahrgangsstufenleiter eine Jahrgangsstufenkonferenz zur Beratung über geeignete Ordnungsmaßnahmen einberufen.