Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
herzlich willkommen zurück am Silverberg-Gymnasium!
Wir hoffen, die Sommerferien haben euch und Sie als Eltern die Strapazen des letzten Schuljahres mit all seinen Corona-bedingten Einschränkungen ein bisschen vergessen lassen und ihr freut euch wie wir auf das Wiedersehen.
Die Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 05.08.2021 mit „Informationen zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in Corona-Zeiten“ gibt Hinweise auf die Rahmenbedingungen für den Start in das neue Schuljahr. Grundsätzlich ist vorgesehen, im neuen Schuljahr „so zu starten, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde“: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang, aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen. Die wichtigsten Aspekte finde Sie hier zusammengefasst, die vollständige Schulmail unter: https://www.schulministerium.nrw/05082021-informationen-zum-schuljahresbeginn-20212022-corona-zeiten
Genaue Hinweise zu den Regelungen am Silverberg-Gymnasium und dem Ablauf des ersten Schultages folgen am Montag.
Euch und Ihnen allen wünsche ich schöne und erholsame letzte Ferientage und viel Spaß beim Schulstart am Mittwoch, 18. Aug. 2021!
Herzliche Grüße
Maria Paeßens
Auszüge aus der Schulmail:
1. Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands
Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht.
2. Aktuelle Hygieneempfehlungen
Die Ihnen bereits bekannten Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 wurden aktualisiert und werden auf der Homepage veröffentlicht.
3. Luftfilter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an
4. Pflicht zum Tragen einer Maske
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
5. Testungen
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. In den weiterführenden Schulen kommen wie bisher die Antigen-Selbsttests, in den Grund- und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz.
6. Einschulungsfeiern: einzuhalten sind:
- das Tragen von Masken,
- die Einhaltung von Mindestabständen,
- die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden.
Die konkreten Einzelheiten zu den Hygienemaßnahmen sind davon abhängig, in welcher Inzidenzstufe sich die Schule am Tag der Einschulung befindet. https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern
7. Schulfahrten https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
9. Impfungen
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.
Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen. Für alle (in Präsenz unterrichteten) Schülerinnen und Schüler ohne nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung sind gemäß § 1 Abs. 2 b Coronabetreuungsverordnung auch im Schuljahr 2021/22 bis auf Weiteres wöchentlich zwei Tests in der Schule verpflichtet durchzuführen (s. hierzu Punkt 5). Für nachweislich geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler besteht dagegen keine Testpflicht mehr in den Schulen. Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt hierzu: Eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich.