Einführung
Mit dem Begriff „Mittelstufe“ werden die Jahrgangsstufen 7-10 bezeichnet. Der Schwerpunkt der unterrichtlichen Arbeit in der Mittelstufe besteht in der Erweiterung fachlicher Kenntnisse sowie der Vermittlung und dem Einüben methodischer Fertigkeiten.
Die Jahrgangsstufen 7 bis 10 dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler auf die Fortsetzung ihres Bildungsganges in der gymnasialen Oberstufe beziehungsweise in anderen Bildungsgängen der Sekundarstufe II vorzubereiten. Sie können auch eine erste berufliche Orientierung bieten. Neben der Fortführung des kernlehrplanbasierten Unterrichts in den Fächern der Stundentafel trägt hierzu insbesondere auch die Möglichkeit bei, einen individuellen Schwerpunkt über die Wahl eines Wahlpflichtfaches für die Jahrgangsstufe 9 und 10 zu setzen.
Während der Jahre der Mittelstufe spielen Persönlichkeitsentwicklung und die außerfamiliäre Sozialisation der Schülerinnen und Schüler eine bedeutende Rolle. Zunehmend entwickeln die Jugendlichen eigene Standpunkte und Wege, werden selbstbewusster und unabhängiger.
Die schulische Laufbahn und die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenlehrerinnen und –lehrern, den Fachlehrerinnen und –lehrern sowie von dem Mittelstufenoordinator-/der -koordinatorin pädagogisch begleitet.
Unterrichtet werden die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Sekundarstufe I gemäß gültiger Stundentafel sowie auf der Grundlage der geltenden Kernlehrpläne in den nachfolgenden Fächern und Lernbereichen:
- Deutsch
- Gesellschaftswissenschaften: Erdkunde, Geschichte, Politik
- Mathematik
- Naturwissenschaften: Biologie, Chemie, Physik
- Englisch
- Als zweite Fremdsprache ab Klasse 7: Latein oder Französisch
- Kunst und Musik
- Religionslehre und Praktische Philosophie
- Sport
- Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 (gemäß Angebot der Schule, nähere Informationen s.u.).
Jahrgangsstufe 7: Wahl der zweiten Fremdsprache
Die „Allgemeine Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I“ (APO Sek I) in Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Wahl der zweiten Fremdsprache am Gymnasium. Gemäß dieser Ordnung wählen die Schülerinnen und Schüler in der sechsten Klasse ihre zweite Fremdsprache, die in der Klasse 7 einsetzt. Am Silverberg-Gymnasium kann hierbei zwischen Französisch und Lateinisch gewählt werden. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein und wird durch Informationen unterstützt, die die Sprache und das Anforderungsprofil im Unterricht verdeutlichen.
Die zweite Fremdsprache wir als weiteres Fach der Fächergruppe I („Hauptfach“) bis zum Ende der Sekundarstufe I belegt und anfänglich in klassenübergreifenden Kursschienen unterrichtet, ab der Jgst. 8 werden eventuell im Klassenverband.
Jahrgangsstufe 8: Klassenneubildung
Zu Beginn der Jgst. 8 setzen wir die Klassen neu zusammen. Dabei spielen hauptsächlich pädagogische, aber auch schulorganisatorische Erwägungen eine Rolle. Im Zentrum steht jedoch die bewusste turnusgemäße Neuorientierung in einer veränderten sozialen Gruppe, um auch hier die Persönlichkeitsentwicklung anzustoßen.
Jahrgangsstufe 8: VERA8 (früher: Lernstandserhebung in Klasse 8)
Lernstandserhebungen bzw. Vergleichsarbeiten (VERA) sind als Diagnoseinstrument eine wichtige Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Sie bieten den Lehrerinnen und Lehrern Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne erfüllt wurden. Die Vergleichsarbeiten leisten damit einen Beitrag zur Unterrichtsentwicklung und zur Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Die VERA8-Vergleichsarbeiten beziehen sich im Unterschied zu Klassenarbeiten nicht auf den unmittelbar vorher im Unterricht erarbeiteten Stoff. Mit den Vergleichsarbeiten soll zurückgemeldet werden, welche Kompetenzen die Klasse bzw. der Kurs längerfristig erworben hat.
Die Vergleichsarbeiten enthalten unterschiedliche Aufgabenformate (z. B. multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben). Im Gegensatz zu Klassenarbeiten decken die Aufgaben das gesamte Schwierigkeitsspektrum ab (dies wird in Voruntersuchungen empirisch bestimmt). Aus testmethodischen Gründen sollen die Lösungen eindeutig als „richtig oder falsch“ einzustufen sein. Der Kompetenzwert einer Schülerin bzw. eines Schülers wird aus der Gesamtheit aller eingesetzten Aufgaben bestimmt.
Die Vergleichsarbeiten sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSW; BASS 12-32 Nr. 4).
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend. Die Vergleichsarbeiten finden an unserer Schule inzwischen online als sogenannte „computerbasierte Testung“ statt.
Die Ergebnisse der Schule im landesweiten Vergleich werden auf der Schulkonferenz vorgestellt.
Die VERA8-Vergleichsarbeiten
- bezwecken die Bestandsaufnahme der Kompetenzen,
- stoßen Entwicklungsprozesse an,
- unterstützen dabei Kompetenzen der Kinder voranzubringen und auszubauen,
- lassen Ergebnisse so deuten, dass sich daraus Perspektiven für die unterrichtliche Arbeit ergeben und
- zeigen nächste Schritte zur Unterrichtsentwicklung auf.
Jahrgangstufe 9: Wahlpflichtbereich II/Differenzierte Mittelstufe
Der Wahlpflichtbereich II, der Angebote aus allen drei Aufgabenfeldern bietet, erweitert das Fächerangebot in der Sekundarstufe I, erlaubt eine individuelle Schwerpunktsetzung und bereitet auf die Wahlverfahren in der gymnasialen Oberstufe vor. Bei den Fächern im Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 9 und 10 handelt es sich um ein zusätzliches schriftliches, versetzungswirksames Pflichtfach.
Grundsätze:
- Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 9 und 10 mit vier Wochenstunden unterrichtet.
- Alle anderen Fächer und fächerübergreifende Angebote werden mit drei Wochenstunden unterrichtet.
- Inhaltliche Doppelungen mit den Fächern des Pflichtbereichs werden vermieden.
- Die Wahl im WP II ist für zwei Jahre verbindlich.
- Pro Schuljahr werden vier schriftliche Leistungsnachweise (vier Kursarbeiten) von ein bis zwei Stunden Dauer geschrieben.
- Je Schuljahr kann eine Kursarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (Facharbeit, Dokumentation, Projektarbeit) ersetzt werden.
- Die Kurse des Differenzierungsbereiches sind wie alle anderen Fächer versetzungswirksam, gehören aber trotz schriftlicher Arbeiten zur Fächergruppe II.
- Es wird pro angebotenem Fach nicht mehr als ein Kurs eingerichtet.
Kurse im WP II können nur eingerichtet werden, wenn sie von einer ausreichend großen Zahl von Schülerinnen und Schülern gewählt wurden. Es besteht kein Anspruch auf Realisierung einer bestimmten Fachwahl. Eine Umwahl ist nötig, wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ein bestimmtes Fach gewählt haben, die Kapazitäten übersteigt und auch die Zweitwahl nicht realisiert werden kann. Die angebotenen Fächer bzw. fächerübergreifenden Kurse sind:
Sprachlicher und künstlerischer Bereich
- Französisch (mit der Möglichkeit, dieses Fach in der Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs fortzusetzen)
- Spanisch (mit der Möglichkeit, dieses Fach in der Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs fortzusetzen)
- Kunst, zur Schulung der optischen Wahrnehmungsfähigkeit; insbesondere räumliche Zusammenhänge und Proportionen sollen erfasst werden, oder projektbezogene Auftragsarbeiten mit den Schwerpunkten Schultheater, Literaturvermittlung und Musik
Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich
- European Studies (bilinguales Angebot als Kombination von Politik-Wirtschaft und Englisch)
Naturwissenschaftlicher Bereich
- Naturwissenschaften (Biologie, Physik und Chemie) als fächerverbindendes Angebot, bei dem naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen vertieft werden
- Informatik als PC-gestütztes Unterrichtsangebot zum tieferen Verständnis grundlegender Zusammenhänge im Bereich der Informatik
Jahrgangsstufe 10: Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 („ZP10“)
Die ZP 10 (Zentrale Prüfungen 10) sind zentrale Prüfungen, die am Ende der zehnten Jahrgangsstufe in Nordrhein-Westfalen an allen Schulformen der Sekundarstufe I durchgeführt werden. Sie dienen dazu, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bildungsgangscharf zu überprüfen und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Schullaufbahn.
Ziel der ZP 10 ist es, die fachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf einheitliche Weise zu prüfen und somit ein objektives Bild über den Leistungsstand der gesamten Jahrgangsstufe zu erhalten. Die Ergebnisse fließen in die Gesamtnote des Faches ein und sind somit relevant für die Versetzung und den Übergang in die Oberstufe.
Die Prüfungen bestehen aus verschiedenen Aufgabenformaten, die verschiedene Lernkanäle anfordern. Sie sind so gestaltet, dass sie den aktuellen Kernlehrplänen der gesamten Sekundarstufe entsprechen und wichtige Kompetenzen überprüfen, die die Grundlage für den Besuch der Sekundarstufe II sind.
Informationen zum Ablauf des ZP10-Verfahrens, zur Notenbildung und zum Thema Nachteilsausgleiche im ZP 10-Verfahren werden über Informationsveranstaltungen sowie schulinterne Veröffentlichungen rechtzeitig vor dem Verfahren bekanntgegeben.